Dass eine Homepage über ein Impressum verfügen muss, wissen mittlerweile eigentlich alle professionellen Website-Betreiber. Dass die Homepage auch eine Datenschutzerklärung haben muss, ist den meisten mittlerweile auch bekannt. Dennoch machen hier viele Homepage-Betreiber einen Fehler, der Sie zum Ziel einer möglichen Abmahnung werden lässt.

Datenschutzerklärung nicht im Impressum „verstecken“

Denn oftmals wird die Datenschutzerklärung noch im Impressum der Homepage „versteckt“. Das heißt, die Angaben zum Datenschutz folgen unter den Angaben zum Impressum. Verlinkt wird diese Seite dann in aller Regel nur unterer der Bezeichnung „Impressum„.

Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Hamburg vom 27. Juni 2013 (Az. 3 u 26/12) ist dies jedoch abmahnfähig, denn die Datenschutzerklärung muss als einzelner (Navigations)Punkt auf der Homepage aufgeführt und somit mit einem Klick von jeder Seite aus erreichbar sein. Steht in der Navigation nur „Impressum“, weiß der Besucher allerdings nicht, dass sich unter diesem Punkt auch die Datenschutzerklärung befindet.

Eigene Unterseite für die Datenschutzerklärung

Die einfachste und – wie ich finde – sauberste Lösung ist daher, für die Datenschutzerklärung eine eigene Unterseite zu erstellen und diese entsprechend zu verlinken. Alternativ kann man auch den Link zu Impressum und Datenschutzerklärung in „Impressum & Datenschutzerklärung“ umbenennen, was aber doch recht sperrig aussieht.

Rechtlicher Hintergrund ist § 13 Absatz 1, Satz 1 TMG, nach dem Nutzer eines Telemediums – also auch einer Homepage – zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Zweck, Art und Umfang der Erhebung und Verwendung bezogener Daten unterrichtet werden müssen. Der Nutzer muss jederzeit den Inhalt der Unterrichtung zur Datenerhebung abrufen können.

Daneben muss die Datenschutzerklärung natürlich noch alle erforderlichen Inhalte vorweisen, so etwa Angaben zu Google Analytics, falls dies auf der Homepage verwendet wird. Aber auch Angaben dazu, wie man selbst mit den Daten der Besucher umgeht – ein Umstand, der ebenfalls oft nicht bedacht wird.

Auf der rechtlich ziemlich sicheren Seite steht man, wenn man einen kostenfreien Impressum- (und Datenschutzhinweis-)Generator benutzt, etwa den von eRecht24.

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